Regionalbudget IV

Am 1. März 2010 startet die Regionalbudgetförderung in den vierten Förderabschnitt. Die grundsätzliche Zielstellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF), durch Einbeziehung der regionalen Entscheidungsträger neue Wege in der Beschäftigungsförderung von arbeitslosen Frauen und Männern zu ermöglichen und zugleich die Regionalentwicklung zu stärken, bleibt bestehen.

Folgende drei strategischer Zielbereiche des MASGF, abgestimmt auf die jeweiligen regionalen Entwicklungsziele, sind für die vierte Förderperiode maßgebend:

  1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern,
  2. Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männer,
  3. Anregung von Akteurskooperation und Netzwerkbildung vor Ort.

Vorrangiges Ziel bei der Förderung von Projekten im Rahmen des Regionalbudgets bleibt weiterhin die Integration in den Arbeitsmarkt z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbildung bzw. die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Daneben stehen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit und die Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und freiwilligem Engagement im Vordergrund.

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