Regionalbudget III

Die am 1. Juli 2007 gestartete Förderung von Regionalbudgets geht nunmehr in den 3. Förderabschnitt. Die grundsätzliche Zielstellung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF), durch Einbeziehung der regionalen Entscheidungsträger neue Wege in der Beschäftigungsförderung zu ermöglichen, und zugleich die Regionalentwicklung zu stärken, bleibt erhalten.

Die Erfahrungen und Erkenntnisse der vorangegangenen Förderperioden haben aber gezeigt, dass das Ziel der nachhaltigen Regionalentwicklung unter Einbeziehung von arbeitslosen Männern und Frauen nicht getrennt von den anderen Zielbereichen erreichbar, sondern diesen immanent ist.

Aus diesem Grund sollen für die am 01.03.2009 beginnende Förderperiode folgende drei strategischer Zielbereiche des MASGF auf die jeweiligen regionalen Entwicklungskonzepte abstimmt abgestimmt werden und deren Umsetzung dienen: 

  1. Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung von arbeitslosen Frauen und Männern, 
  2. Verbesserung der sozialen Eingliederung von arbeitslosen Frauen und Männer,
  3. Anregung von Akteurskooperation und Netzwerkbildung vor Ort.

Vorrangiges Ziel ist hierbei weiterhin die Integration in den Arbeitsmarkt z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bzw. die Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven und der sozialen Situation

  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •